Häufig gestellte Fragen – Software

 

Allgemein

1. Warum sind gewisse Software Produkte so günstig?
Grundsätzlich sind die Keys dieser Produkte neu, einige davon sind aber sozusagen gebraucht. Gebraucht ist in dem Sinne zu verstehen, dass Microsoft diese bereits einmal verkauft hat. Also sind die Keys “gebraucht”, aber noch nie- oder nicht mehr benutzt. Aus diesem Grund werden die Keys günstiger verkauft.

2. Wie ist die Rechtslage zur Freiverkäuflichkeit gebrauchter Software in der EU und in der Schweiz gestaltet?
Gebrauchte Software ist in der Europäischen Union freiverkäuflich. Für die Schweiz gilt dies ebenfalls. Schon Art. 12 II des Schweizer Bundesgesetzes zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten (URG) führt aus, dass mit der Zustimmung des Urhebers zum ersten Verkauf einer Software auch eine Einwilligung zur Weiterveräusserung der gebrauchten Software zu sehen ist. Mit ähnlichem Tenor hat das Kantonsgericht Zug mit Urteil vom 4. Mai 2011 gegen die Softwarefirma Adobe entschieden (Kantonsgericht Az. ES 2012, 822). Auch in der Rechtslehre ist diese Rechtsauffassung unstreitig. Beispielhaft erläutert Herr Prof. Dr. Cyrill Rigamonti von der Universität Bern in einem Fachzeitschriftenartikel, dass der Handel mit gebrauchter Software mit dem schweizerischen Urheberrecht vereinbar ist. (GRUR Int. 2009,14ff.)

3. Was ist der Kaufgegenstand beim Erwerb einer gebrauchten Softwarelizenz?
Kaufgegenstand ist das Recht zur Nutzung der Software. Rechtlich geht es um einen Rechtskauf.

4. Was bedeutet ein digitales Produkt (ESD) wobei man ein Produkt nur “digital” erhält?
ESD bedeutet «Electronic Software Distribution» oder «Electronic Software Download» und steht somit für die Verteilung von Software und Games über das Internet. Somit findet beim Kauf von digitalen Produkten kein Versand von physischen Datenträgern oder Key-Cards statt. Stattdessen laden Sie sich Ihr Programm oder Ihr Game direkt von einem Server herunter und installieren es.